Wichtige Änderung bei SEPA-Überweisungen ab dem 09.10.2025
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung den Kontoinhabernamen mit der IBAN abgleichen. Ziel dieser Regelung ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern.Wie funktioniert der neue Abgleich?
Die Bank prüft bei jeder Überweisung, ob der Name des Kontoinhabers mit der IBAN übereinstimmt: ✅ Match – Alles stimmt überein, Überweisung wird durchgeführt. ⚠️ Close Match – Kleine Abweichungen, z. B. durch Schreibfehler, die zu einer Warnung führen, aber der Zahler kann entscheiden, ob er fortfahren möchte. ❌ No Match – Kein Treffer, die Überweisung kann nicht ausgeführt werden, ohne dass der Zahler handelt.
Der Zahler entscheidet, ob er die Zahlung trotz einer Warnung fortsetzen möchte.
Was müssen Sie jetzt tun?
Damit Ihre Zahlungen reibungslos weiterlaufen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig über diese Änderung.
Aktualisieren Sie Ihre Rechnungen:
Achten Sie darauf, dass der Name des Kontoinhabers korrekt und vollständig auf den Rechnungen angegeben wird.
Beispiel für eine korrekte Zahlungsinformation:
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: Max Mustermann
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
Bank: Musterbank
Mit dieser Anpassung stellen Sie sicher, dass Zahlungen auch nach der neuen Regelung problemlos abgewickelt werden können.